Da unser Wohnmobil vor und nach unseren Reisen meistens für mehrere Tage auf öffentlichen Straßen von uns abgestellt wird, ist laut §51c Abs.5 der StVZO die Verwendung von Parkwarntafeln Pflicht, da das Fahrzeug ein zul. Ges.Gew. von mehr als 3,5 t hat.
Sowohl bei Fiat, als auch bei der Firma Hymer konnte mir niemand sagen wie ich die Warntafeln rechtssicher an unserem Fahrzeug anbringen kann.
Das Gesetz fordert die Tafeln möglichst niedrig und nicht höher als 1 000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) anzubringen, wobei sie mit dem Umriss des Fahrzeugs abschließen sollen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig.
Da stand ich nun mit meinem Problem alleine, und musste mir eine Lösung suchen. Hierbei wollte ich wie bei allen meinen Modifizierungen am Womo möglicht wenig am Fahrzeug bleibend verändern bzw. beschädigen.
Vorne konnte ich auf vorhandene Öffnungen in der Verstärkung, an der der Kotflügel befestigt ist, zurückgreifen. Hier habe ich zwei 10mm Maschinenschrauben eingesetz, an denen die vordere Tafel mit Flügelschrauben befestigt wird. Somit kann ich die Tafel beim Fahren demontieren.
Hinten habe ich eine Aluminiumplatte an der Rahmenverlängerung auf der die Heckgarage ruht befestigt und so war das Problem recht einfach gelöst.